Der Beruf des Steuerberaters ist ein freier Beruf. Ein Steuerberater berät in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Die Hauptaufgabe des Steuerberaters ist es Kunden voraussichtlich zu beraten. Zudem erstellt ein Steuerberater die Buchhaltung für gewerbliche Kunden.
Zudem führen Steuerberater die Aufzeichnungen für freiberufliche Mandanten, erstellen die Lohn-und Gehaltsabrechnungen für Arbeitgeber und erstellen die Steuererklärung für gewerbliche und private Kunden. Des Weiteren vertreten Sie ihre Mandanten in Finanzfragen gegenüber des Finanzamts.
Voraussetzungen
Um den Beruf des Steuerberaters ausüben zu dürfen, bedarf es einigen Voraussetzungen.
Den Beruf des Steuerberaters dürfen nur Leute ausüben die eine Zulassung als Rechtsanwalt haben oder die Steuerberaterprüfung erfolgreich bestanden haben. Nach dem Sie die Prüfung bestanden haben lassen Sie sich von der Steuerkammer eine Urkunde aushändigen. Bevor Sie diese Urkunde ausgehändigt bekommen wird jedoch noch ihre persönliche Eignung für diesen Beruf getestet. Dabei wird geprüft, ob Sie strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.
Wege zum Beruf
Um diese Voraussetzungen erfüllen zu können, muss man zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden. Dafür kann man zwei Wege einschlagen. Zum einen der akademische Weg mit einem Hochschulstudium die Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften oder Rechtswissenschaften.
Ein Master nach §8a WPO ist auch ein guter Grundstein. Danach muss eine praktische Tätigkeit ausgeübt werden, vorzugsweise auf dem Gebiet des Steuerrechts. Als zweite Möglichkeit gibt es noch den praktischen Weg über eine Berufsausbildung. Nach Abschluss der kaufmännischen Ausbildung folgt eine 10 jährige Berufspraxis, in der Regel als Steuerfachangestellter.
Die Steuerberaterprüfung
Zuständig für die Steuerberaterprüfung ist die Steuerkammer. Die Klausuren werden hingegen von den Finanzministerien der Länder erstellt.
Die Prüfung besteht aus einem Schriftlichen Teil und einem Mündlichen Teil. Wobei der Schriftliche Teil auf drei Tage aufgeteilt ist. Der mündliche Teil besteht zum größten Teil aus einem Vortrag. Die Steuerberaterprüfung ist bestanden, wenn der Gesamtdurchschnitt nicht schlechter als 4,15 ist.
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